Baumfällung in Pulheim


Kontrolliertes Abtragen eines Baumes mit Kran an einem Wohnhaus
Baumfällung mit Kran bei beengten Platzverhältnissen.

Baumfällung als letztes Mittel

Bäume prägen Gärten und Straßen in Pulheim. Wenn ein Baum Schäden aufweist oder nach einem Sturm nicht mehr sicher erscheint, sehen wir ihn uns vor Ort an. Zunächst prüfen wir, ob er durch fachgerechte Baumpflege erhalten werden kann. Eine Fällung empfehlen wir, wenn eine geeignete Erhaltungsmaßnahme nicht ausreicht oder andere zulässige Gründe dafür sprechen.

Wir betrachten Krone, Stamm, Wurzelbereich und Umfeld. Auf Wunsch führen wir eine Baumkontrolle durch. Weitere Erhaltungsmaßnahmen finden Sie unter Baumpflege in Pulheim. Unsere Baumpflege richtet sich nach den einschlägigen FLL-Richtlinien und der ZTV-Baumpflege.


Baumfällungen auch bei wenig Platz

Ein Baum im Garten von Sinnersdorf, neben einem Haus in Brauweiler oder an einer Straße in Pulheim stellt jeweils andere Anforderungen. Bei ausreichend Platz ist eine Fällung vom Boden aus möglich. Wo Gebäude, Zäune oder andere Bäume im Weg stehen, tragen wir den Baum abschnittsweise ab. Dazu setzen wir je nach Situation Seilklettertechnik, eine Hubarbeitsbühne oder einen Kran ein.

Schnittgut häckseln wir nach Absprache. Stammholz wird verladen und auf Wunsch abgefahren. Welche Arbeiten erforderlich sind, klären wir bei der Besichtigung.


Baumschutz und Genehmigung in Pulheim

Die Baumschutzsatzung der Stadt Pulheim schützt in ihrem Geltungsbereich grundsätzlich Bäume ab 140 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Auch mehrstämmige Bäume können geschützt sein. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Baumarten und Standorte. Festsetzungen eines Bebauungsplans und frühere Ersatzpflanzungen können einen Baum unabhängig von diesem Umfang schützen.

Wir prüfen mit Ihnen, ob für die geplante Fällung eine Ausnahmeerlaubnis oder Befreiung der Stadt Pulheim erforderlich ist. Der Antrag ist durch die Eigentümerin, den Eigentümer oder eine sonst berechtigte Person zu stellen. Bei den Angaben zu Baumart, Standort, Höhe und Stammumfang helfen wir Ihnen gern. Vor den Arbeiten beachten wir außerdem den Natur- und Artenschutz.

Baumschutzsatzung der Stadt Pulheim ansehen


Stubbenfräsung und Neupflanzung

Nach der Fällung kann der Wurzelstubben im Boden bleiben. Soll die Fläche wieder genutzt werden, fräsen wir den Stubben auf Wunsch bis unter die Geländeoberfläche ab. Unsere kompakte Fräse eignet sich auch für kleinere Gärten.

Wenn ein neuer Baum gepflanzt werden soll, beraten wir Sie bei der Auswahl. Dabei berücksichtigen wir die Platzverhältnisse, den Boden und die spätere Kronengröße. Ob eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben ist, ergibt sich im Einzelfall aus der Entscheidung der zuständigen Stelle.


Baumfällung in Pulheim anfragen

Wir führen Baumfällungen in Pulheim, Brauweiler, Sinnersdorf, Stommeln, Sinthern, Geyen, Dansweiler und Umgebung aus. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Danach erhalten Sie ein nachvollziehbares Angebot für die erforderlichen Arbeiten.

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